Teil 1

In dieser zweiteiligen Ausgabe zur Newsserie „Tipps für Praktiker“ möchten wir Ihnen Anwendungstipps rund um das Thema „FirmenAdministrator“ (FirmenAdmin) geben. Im ersten Teil erhalten Sie Informationen zur Freischaltung eines FirmenAdmins und Ihrer Vermittler.

Mit der Einführung des FirmenAdmins gibt es künftig zwei Freischaltungsanträge:

Der Freischaltungsantrag für den FirmenAdmin

Über den Freischaltungsantrag für den FirmenAdmin können Sie einen firmeneigenen Mitarbeiter als FirmenAdmin freischalten lassen.  Wenn Sie möchten, können Sie dort auch gleichzeitig Ihren Vermittler als Administrator (Admin) berechtigen. 

Sowohl der benannte FirmenAdmin, als auch der benannte Vermittler als Admin erhalten durch die Freischaltung automatisch alle Vertragsrechte (Bestand lesen, Bestand ändern, Mitarbeiter anmelden, Berechnen, Inkasso) für die Verwaltung der bAV- und bKV-Verträge.

Sollen weitere Personen für die Nutzung von FirmenOnline freigeschaltet werden kann dies ganz einfach im Admin-Bereich des Arbeitgeber-Portals erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass nur ein Admin, der die Rolle "Firmeneigener Mitarbeiter" oder "Andere" hat, weitere Personen direkt im Portal freischalten kann. 

Wichtiger Hinweis: Im Admin-Bereich können nur Personen mit der Rolle „Firmeneigener Mitarbeiter“ und „Andere“ (z.B. externe Dienstleister wie Steuerberater o.ä.) direkt freigeschaltet werden, keine Vermittler. Denn die Freischaltung neuer Nutzer, die über den Admin-Bereich angelegt wurden, erfolgt voll digital. Bei der Freischaltung von Vermittlern hingegen muss aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche manuelle Prüfung erfolgen, ob die Verträge überhaupt in den Bestand des Vermittlers fallen. Daher können Vermittler nicht selbstständig im Admin-Bereich angelegt werden, sondern müssen immer über einen gesonderten Freischaltungsantrag freigeschaltet werden. 

Der Freischaltungsantrag für Vermittler

Tipp: Soll Ihr Vermittler nachträglich freigeschaltet werden oder möchten Sie noch weitere Vermittler für die Nutzung freischalten, muss dies also über den Freischaltungsantrag für Vermittler erfolgen. 

Tipp: Im Freischaltungsantrag für Vermittler können Sie selbst festlegen, welcher Vermittler Ihre bAV- und bKV-Verträge mit welcher Berechtigung nutzen darf (Bestand lesen, Bestand ändern, Mitarbeiter anmelden, Berechnen, Inkasso). 

Hier geht’s direkt zur Freischaltung Ihres FirmenAdmins oder Ihrer Vermittler. 
Weitere Informationen zur Freischaltung erhalten Sie hier

Weitere Tipps zum FirmenAdmin und speziell zum Admin-Bereich erhalten Sie in unserer nächsten Ausgabe zur Newsserie „Tipps für Praktiker“.