Abfindungszahlungen sinnvoll nutzen und Steuern sparen!
Sie haben Mitarbeitende, die mit einer Abfindung aus Ihrem Unternehmen ausscheiden? Dann können Sie diesen eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit anbieten, mit der sie ihre Steuerlast auf den Abfindungsbetrag reduzieren und gleichzeitig eine (weitere) Altersversorgung aufbauen können.
Das Zauberwort heißt „Vervielfältigungsregelung“. Dabei kann ein Teil der Abfindungszahlung steuerlich gefördert in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus einem festen Höchstbetrag, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis bestand (maximal 10 Jahre).
Hierfür kann entweder eine neue Direktversicherung abgeschlossen oder eine bestehende Direktversicherung genutzt werden.
Aktuell sind maximal 4.056 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für jedes Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses steuerlich gefördert. Maximal können also in diesem Jahr 4.056 Euro x 10 Jahre, also 40.560 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen der Vervielfältigungsregelung verwendet werden.
Daraus könnte sich - vereinfacht dargestellt - für einen Abfindungsbetrag von 75.000 Euro folgende Steuerreduzierung ergeben:
Beispiel ohne Vervielfältigungsregelung:
Abfindung 75.000,- € x Steuersatz bspw. 40% = ca. 30.000,- € Steueraufwand
Mit Vervielfältigungsregelung:
Abfindung 75.000,- € - 30.000,- € Einzahlung in einen Vervielfältiger = 45.000,- € x 40% = ca. 18.000,- € Steuer
Steuerersparnis: ca. 12.000,- € *
*) Alle Angaben beispielhaft, vereinfacht und ohne Gewähr, bei min. 10 Jahren Dienstzugehörigkeit. Die Daten ersetzen keine steuerliche Beratung. Versteuerung nach § 3.63 EStG.
Aus der Direktversicherung erhalten Ihre Mitarbeitenden später eine lebenslange Altersrente oder Kapitalzahlung.
Positionieren Sie sich auch in herausfordernden Zeiten, in denen Abfindungen ein Thema sind, als verantwortungsbewusste Partner für Ihre Mitarbeitenden. Auch wenn ein Abschied oftmals schwerfällt, kann die Aussicht auf eine zusätzliche, steuerlich geförderte Altersversorgung ein Stück Sicherheit und Vertrauen vermitteln.
Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.