Von den Steuervorteilen in der bKV profitieren
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ein zentrales Thema für Sie als Arbeitgeber ist dabei natürlich auch die steuerrechtliche Behandlung.
Eine gewisse Zeit war unklar, ob die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur bKV einen Bar- oder einen Sachlohn darstellen. Gemäß Rechtsprechung (vom 07.06.2018 - VI R 13/16 sowie vom 04.07.2018 - VI R 16/17) des Bundesfinanzhofs (BFH) und nach Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt besteht aber nun Sicherheit:
Die Beiträge zu einer bKV können als Sachbezug anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ausschließlich den Krankenversicherungsschutz verlangen kann und keine ersatzweise Geldzahlung.
Die Bewertung der bKV als Sachbezug eröffnet für Sie verschiedene Vorteile in der steuerrechtlichen Behandlung, wie z. B. die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung gemäß § 37b Abs. 2 EStG.
Besonders interessant ist aber vor allem die Nutzung der Sachbezugs-Freigrenze.
Was ist die Sachbezugsfreigrenze? Betragen alle gewährten Sachbezüge (inkl. bKV-Beiträge) je Mitarbeiter und Monat maximal 50 EUR, sind diese Sachbezüge steuerfrei und stellen kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Das heißt, weder Ihre Mitarbeiter noch Sie als Arbeitgeber werden in diesem Fall mit Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Damit ist die Rechnung ganz einfach: Die Kosten für die bKV entsprechen genau dem bKV-Beitrag.
Und das Beste: Erst zu diesem Jahr wurde die Freigrenze von ehemals 44 EUR auf 50 EUR angehoben. Vielleicht können also auch Sie noch von den erweiterten Möglichkeiten profitieren und die Freigrenze voll ausschöpfen? Die bKV der Allianz bietet dabei schon Lösungen für weniger als 6 EUR an, wie z. B. eine zusätzliche private stationäre Absicherung Ihrer Mitarbeiter im Falle eines Unfalls.
Und damit ist bei der bKV auch mehr drin, als nur steuerliche Vorteile:
Das bKV-Angebot können Mitarbeiter kontinuierlich nutzen und Leistungen erhalten, deren Wert meist über eine übliche Lohnerhöhung hinausgehen. Das fördert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber ganz erheblich.