Steuerrechtliche Behandlung der bKV

Die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird von zahlreichen Arbeitgebern als attraktive Zusatzleistung für Ihre Mitarbeitenden genutzt. Sie bietet nicht nur einen Mehrwert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch erweiterte Gesundheitsleistungen, sondern auch für Arbeitgeber. Ein entscheidender Vorteil der bKV liegt dabei in ihrer steuerrechtlichen Behandlung. In diesem Artikel werden die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Behandlung der bKV beleuchtet und aufgezeigt, wie Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeitenden davon profitieren können.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber

1.     Abzugsfähigkeit der Beiträge: Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für die bKV seiner Beschäftigten zahlt, können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung des Unternehmens.

2.     Abrechnung der bKV als Sachlohn: Die bKV wird als steuerfreier Sachbezug gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Beschäftigten übernimmt. Da die Beiträge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro je Beschäftigten und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei sind, ist die bKV eine kosteneffiziente Möglichkeit, Arbeitgeberattraktivitiät zu steigern, ohne die Lohnnebenkosten signifikant zu erhöhen.

Steuerliche Vorteile für Beschäftigte

Auch Mitarbeitende profitieren von den steuerrechtlichen Vorteilen der bKV. Beschäftigte können die Leistungen der bKV ohne Abzüge in vollem Umfang nutzen. Denn sie erhalten Zugang zu attraktiven Gesundheitsleistungen, ohne dass sie hierfür aus dem eigenen Gehalt Beiträge leisten müssen. Dies erhöht den Nettoeffekt im Vergleich zu einer Lohnerhöhung, die voll versteuert werden müsste.

Das müssen Sie für bei der bKV-Einführung beachten

Für die praktische Umsetzung und steuerliche Anerkennung der bKV müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1.    Sachbezugskriterien: Die bKV muss als Sachbezug gewertet werden. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber die Versicherungspolice abschließen und die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft zahlen.

2.    Nachweisführung: Sie müssen nachweisen können, dass die Beiträge zur bKV geleistet wurden. Dazu erhalten Sie entsprechende Belege und Abrechnungen.

3.    Einhalten der Freigrenze: Es ist wichtig, die Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einzuhalten, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu gewährleisten. Die bKV der Allianz bietet schon Lösungen für weniger als 6 EUR an, wie z. B. eine zusätzliche private Absicherung Ihrer Mitarbeitenden für stationäre Krankenhausaufenthalte bei Unfällen. Beiträge, die über die 50 Euro-Grenze hinausgehen müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Sollte die bKV steuerpflichtig werden, gibt es unterschiedliche Versteuerungsmöglichkeiten. Gerne stellt Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler dazu Informationsmaterial zur Verfügung.

Eine bKV bietet mehr als nur steuerliche Vorteile

Als Arbeitgeber können Sie sich mit einer bKV vom Wettbewerb und die Gesundheit Ihrer Belegschaft aktiv unterstützen. Ihre Mitarbeitinnen und Mitarbeiter profitieren von erweiterten Gesundheitsleistungen, ohne dass sie dafür eigene finanzielle Mittel aufwenden müssen. Die positiven Effekte in Bezug auf Mitarbeitergewinnung und -bindung sowie die Reduktion der Lohnnebenkosten machen die bKV zu einem wertvollen Instrument im Personalmanagement.

Haben Sie Fragen zur bKV? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.