Die perfekte Ergänzung zu Ihrer bAV
Neue private Altersvorsorge ab 2027

Ab dem 01.01.2027 reformiert die Bundesregierung die Förderung der privaten Altersvorsorge (pAV) grundlegend. Die bisherige Riesterförderung wird durch ein neues, deutlich attraktiveres Modell ersetzt. Rund 41 Millionen Menschen werden künftig förderberechtigt sein – darunter auch Ihre Mitarbeitenden. Damit werden Fragen auf Sie zukommen. Wir haben die Antworten. 

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? 

Mit Ihrer bestehenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten Sie Ihren Mitarbeitenden bereits einen der beliebtesten Benefits. Die neue staatlich geförderte pAV eröffnet nun die Möglichkeit, Ihr Benefit-Konzept als moderner und zukunftsorientierter Arbeitgeber optimal zu erweitern – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. 

Ihre Vorteile auf einen Blick 

  • Arbeitgebermarke stärken: Positionieren Sie sich als fürsorglicher Arbeitgeber mit einem umfassenden Vorsorgekonzept. 
  • Kein zusätzlicher Aufwand: Die Einbindung der pAV erfolgt einfach und unkompliziert. 
  • Attraktive Konditionen: Ihre Mitarbeitenden profitieren von Sonderkonditionen und echtem Zusatznutzen. 
  • Umfassende Altersversorgung: bAV + pAV ergeben zusammen ein starkes Gesamtpaket für die Altersvorsorge Ihrer Belegschaft. 

So funktioniert es – einfach und unkompliziert 

  1. bAV bleibt unverändert – Ihre bewährte Versorgung läuft weiter, keine Anpassungen nötig. 
  2. pAV als Ergänzung einbinden – Einfach und mit attraktiven Konditionen für Ihre Mitarbeitenden. 
  3. Allianz als starker Partner – Übergreifende Beratung und digitale Verwaltung aus einer Hand. 

Bei Fragen zur Reform oder zu möglichen Ergänzungen Ihres Benefit-Konzepts steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler gerne mit Rat und Tat zur Seite.   

Mehr erfahren: www.allianz.de/reform