Mehr Möglichkeiten bei der Tarifierung

Neu im Arbeitgeber-Portal

Seit Anfang Mai können in der Einzelanmeldung auch ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherungen tarifiert und neu angemeldet werden.

Somit können jetzt beide Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl über den Beitrag, als auch über eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente abgebildet werden.

Der Eingabedialog ist inituitiv und schlank, da in FirmenOnline die erforderlichen Tarifierungsdaten bereits vorbefüllt sind.

Wofür sind Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Heute wird bereits jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Berufsunfähigkeitsrisiko innerhalb der Durchführungswege der bAV abzusichern.

Der Abschluss kann u.a. als

- selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV)
- ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV)

erfolgen.

Die ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung kann ausschließlich in Kombination mit einem bestehenden (Haupt-)Vertrag innerhalb der Allianz Durchführungswege der bAV vereinbart werden.