Arbeitgeber können ihnen eine Starthilfe geben

Tipps für Arbeitgeber 

Die jüngere Generation ist in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich unterrepräsentiert. In der Generation Z, den 18- bis 29-Jährigen, haben lediglich 3,3 Prozent der Frauen bzw. 5,4 Prozent der Männer bezogen auf die Gesamtbevölkerung eine bAV. Zum Vergleich: Unter den 30- bis 42-Jährigen sind es immerhin 9,4 bzw. 23,8 Prozent, so das Ergebnis des bAV-Monitors 2023 der DCS (Deutsche Clearing-Stelle). 1

Warum sind immer noch so viele Beschäftigte - egal welchen Alters – trotz der attraktiven Fördermöglichkeiten durch Arbeitgeber und Staat so zurückhaltend in der bAV? Dieser Frage ist Deloitte in der bAV-Studie 2023 2 nachgegangen und hat 2000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte befragt. Zu den häufigsten Antworten zählen: „Kein Geld übrig“ (24 Prozent), „Angebot ist nicht attraktiv“ (18 Prozent) und „Noch nicht darum gekümmert“ (17 Prozent). Das größte Hemmnis ist jedoch, dass die Arbeitgeber kein bAV-Angebot bereithalten würden, sagen 45 Prozent der Befragten. Zurück zur Generation Z: Neben der Zurückhaltung in der bAV kommt bei ihnen noch eine besonders große Skepsis gegenüber der gesetzlichen Rente hinzu. Nur sechs Prozent in dieser Altersgruppe glauben, dass die gesetzliche Rente langfristig sicher und stabil sei, zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage 3. Ein Grund mehr, sich um Alternativen zu kümmern.  

Setzen Sie auf eine gute Kommunikation

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber können Sie Ihren jungen Beschäftigten eine wirkungsvolle Starthilfe in eine verlässliche Altersabsicherung geben. Zeigen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie attraktive Altersvorsorge-Konzepte für sie bereithalten. Nutzen Sie dabei möglichst alle Kommunikationswege, die Ihnen im Unternehmen zur Verfügung stehen. Denn die Kommunikation ist – wie Umfragen immer wieder bestätigen - die größte Hürde für die Teilhabe an einer bAV. Je einfacher und klarer Ihre Informationen sind, desto eher beschäftigen sich junge Menschen mit dem Thema.

Auf dem FirmenOnline Arbeitnehmer-Portal können sich Ihre Beschäftigten jederzeit selbst über Ihr firmeneigenes bAV-Angebot informieren - mit Erklärvideos und praktischen Berechnungstools. Dank Multi-Device-Fähigkeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob sie sich via Smartphone, Tablet, PC oder auch vom Homeoffice aus mit ihrer bAV befassen möchten – wann, wo und wie es gerade passt. Die Gestaltung des Portals in Ihrem firmeneigenen Design sorgt zudem für eine starke Bindung und einen hohen Wiedererkennungswert. Sollten einmal nicht alle Fragen beantwortet werden können, kann über das Portal professionelle Hilfe bei unseren Expertinnen und Experten angefordert werden. Wenn die bAV läuft, müssen sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um nichts mehr kümmern.  

Ihr Zuschuss kann etwas bewegen

Der zweitwichtigste Hinderungsgrund für eine bAV-Teilnahme ist, dass die Befragten wenig Geld zur Vorsorge übrig haben². Möglicherweise ist noch nicht allen Beschäftigten bekannt, dass Sie als Arbeitgeber einen kräftigen finanziellen Beitrag zu ihrer Altersvorsorge leisten. Seit 2022 beteiligen sich die Arbeitgeber mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Beitrags im Rahmen einer Entgeltumwandlung an der bAV ihrer Mitarbeitenden. Überlegen Sie, ob Sie Ihren jungen Beschäftigten den Einstieg in die bAV mit einem höheren Zuschuss ermöglichen können. Profitieren Sie hierdurch auch im Hinblick auf die Bindung Ihrer Beschäftigten. 

Gerne beraten Sie unsere Expertinnen und Experten bei der Ausgestaltung eines optimalen Angebots für Ihre jungen Beschäftigten! 

[1] DCS Deutsche Clearing-Stelle (2023), bAV-Monitoring 2023. https://dcsgroup.de/presse/pressemeldungen/17-oktober-2023   

[2] Deloitte (2023), bAV-Studie 2023, Betriebliche Altersversorgung im Zeichen der Inflation. https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/human-capital/Deloitte-bAV-Studie%202023.pdf  

[3] forsa-Umfrage im Auftrag der Initiative Minderheitsaktionäre (2023), Altersvorsorge und Aktienrente. https://initiative-minderheitsaktionaere.org/wp-content/uploads/2023/10/CB_InitiativeMinderheitsaktionare_2023_FINAL.pdf