Häufige Fragen zur bKV

Sie interessieren sich für die betriebliche Krankenversicherung (bKV), haben aber aktuell noch ein paar grundsätzliche Fragen? 

Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten zusammengefasst. 

Ab wie vielen Beschäftigten kann eine bKV abgeschlossen werden? 

Unternehmen ab 5 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bieten wir ein spezielles Konzept, aus dem Sie ein für sich passendes Angebot auswählen können. Unternehmen ab 10 Beschäftigten haben die volle Entscheidungsfreiheit bei unseren Produktkonzepten. 

Ab wann können Beschäftigte die bKV in Anspruch nehmen? 

Die Leistungen bei der bKV der Allianz können sofort in Anspruch genommen werden. Wir leisten sogar für laufende und angeratene Behandlungen. Bei den Bausteinen Reise, Krankentagegeld, Krankenhaus muss das Ereignis (Reiseantritt, Unfall oder AU-Bescheinigung) zeitlich nach dem Versicherungsbeginn liegen. 

Was passiert mit der bKV, wenn die Beschäftigten in Elternzeit oder anderen entgeltfreien Zeiten sind? 

Bei der bKV der Allianz profitieren Sie von der Option "Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten". Der Vorteil für Sie und Ihre Beschäftigten: Sie müssen während der entgeltfreien Zeiten keine Beiträge zahlen. Ihre Beschäftigten profitieren dennoch weiterhin von den Leistungen der bKV. 

Was passiert, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden? 

Ausscheidende Beschäftigte haben die Möglichkeit, die Absicherung auf eigene Kosten privat weiterzuführen. Und das ganz ohne Gesundheitsprüfung und zu Konditionen wie in der Einzelversicherung. 

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Krankenversicherung? 

Ihr Aufwand ist gering: Sie melden bei Vertragsbeginn nur einmal eine Liste mit den Beschäftigten, die eine bKV erhalten sollen. Kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu oder scheiden aus, können Sie das ganz einfach und digital über FirmenOnline beauftragen. Werden Leistungen von Beschäftigten beansprucht, kümmert sich die Allianz darum. Wir sind der Kontakt für Ihre Beschäftigten und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch die datenschutzrechtlichen Belange Ihres Unternehmens. Für Fragen Ihrer Belegschaft steht außerdem unsere Mitarbeiter-Hotline zur Verfügung. 

Mit welchen Steuern muss ich für eine betriebliche Krankenversicherung rechnen? 

Die arbeitgeberfinanzierte bKV der Allianz wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Beschäftigten übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Beschäftigten und Monat zusammen mit der bKV weniger als 50 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.  

Sprechen Sie mit Ihrem Allianz-Kontakt vor Ort, der Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung stellen kann. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall bei der Steuerberatung zu prüfen.