"Tipps für Praktiker": Account-Verwaltung

Ausgabe 4

In unserer Newsserie „Tipps für Praktiker“ stellen wir Ihnen die vielfältigen Funktionen von FirmenOnline vor und geben Ihnen dabei hilfreiche Tipps. 

Dieses Mal möchten wir Sie über Wissenswertes zur „Account-Verwaltung“ Ihres FirmenOnline-Zugangs informieren. Die Einsicht in die Account-Verwaltung finden Sie im Arbeitgeber-Portal oben ganz rechts in der Navigationsleiste.  

Folgende Daten können Sie einsehen und pflegen:. 

Tipp: Für den Login in das Arbeitgeber-Portal von FirmenOnline benötigen Sie entweder Ihre Zugangskennung oder einen eigenen Benutzernamen. Die Zugangskennung erhalten Sie per Post nach der Freischaltung und Einrichtung Ihres persönlichen Zugangs. Wenn Ihnen der Login anhand der Zugangskennung zu umständlich ist, können Sie sich ganz einfach in der Account-Verwaltung einen eigenen Benutzernamen vergeben, mit dem Sie sich künftig im Arbeitgeber-Portal einloggen können. 

Tipp: Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Änderung Ihres Namens in der Account-Verwaltung nicht möglich ist. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Service Center nach Halle (an kontakt@firmenonline.de). 

Warum kann der Name nicht selbst geändert werden? In der Vergangenheit wurden häufig FirmenOnline-Zugänge durch eine Namensänderung auf andere Personen übertragen. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Dokumentationspflichten einhalten zu können, muss für jede neue Person ein eigener FirmenOnline-Zugang erstellt werden. Dadurch ist es leichter nachvollziehbar, welche Personen einen Zugang zu FirmenOnline hatten.

Tipp: Hier können Sie die Anschrift ändern, an welche Ihre persönliche Zugangskennung erneut per Post geschickt wird, sollten Sie diese vergessen haben. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Firmenadresse handelt, die im jeweiligen bAV-Vertrag hinterlegt ist.
Tipp: Sie können Ihren oder andere bestehende Zugänge zu FirmenOnline jederzeit löschen. So stellen Sie sicher, dass beispielweise ausgeschiedene Mitarbeiter keinen Zugriff auf Ihre Verträge der betrieblichen Altersversorgung über FirmenOnline haben. 
Tipp: Unter diesem Navigationspunkt finden Sie eine tabellarische Übersicht der bAV-Verträge, die Sie für die digitale Verwaltung im Arbeitgeber-Portal zur Freischaltung beantragt haben. Dort können Sie sehen, welche Berechtigungen Ihnen für die jeweiligen Verträge zur Verfügung stehen oder eventuell vertragsseitig nicht verfügbar sind. Falls eine Berechtigung vertragsseitig nicht verfügbar ist, Sie diese aber benötigen, kann Ihnen hier die vertragsführende Stelle weiterhelfen.