Die Beitragsbemessungsgrenze steigt wieder

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2023

Wir haben gute Nachrichten: Wie Sie sicher bereits erfahren haben, wird zum 1.1.2023 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) von 84.600 EUR jährlich (7.050 EUR monatlich) auf 87.600 EUR jährlich (7.300 EUR monatlich) erhöht. 

Das wirkt sich positiv auf die Beiträge Ihrer Beschäftigten in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus, die nun noch mehr für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen können. So können Ihre Beschäftigten ab Januar 2023 monatlich bis zu 292 EUR sozialabgabenfrei (4 Prozent der BBG) und sogar bis zu 584 EUR (8 Prozent der BBG) steuerfrei z.B. in eine bAV als Direktversicherung einzahlen.

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.