Die Beitragsbemessungsgrenze steigt wieder

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026

Zum 01. Januar 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) von 96.600 EUR jährlich (8.050 EUR monatlich) auf 101.400 EUR jährlich (8.450 EUR monatlich) angehoben. 

Positive Auswirkung auf die bAV: 

Die Änderung wirkt sich positiv auf die Beiträge Ihrer Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung aus. Ab Januar 2026 können Ihre Beschäftigten monatlich bis zu 338 EUR sozialabgabenfrei (entspricht 4 Prozent der neuen BBG) und sogar bis zu 676 EUR steuerfrei (entspricht 8 Prozent der neuen BBG)  in eine bAV einzahlen.

Selbstverständlich können Ihre Beschäftigten, die bspw. bereits in eine FID einzahlen, ihre Beiträge anpassen und ebenfalls bis zum neuen Höchstbetrag investieren und dadurch noch mehr von den steuer- und sozialabgabenfreien Vorteilen profitieren.

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.