Ergänzende Privatvorsorge: das Plus, das Sie als Arbeitgeber ausmacht
Die Rentenlandschaft in Deutschland befindet sich im Umbruch. Das zeigen die aktuellen Reformen in der Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente allein wird künftig noch weniger ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Gleichzeitig wird eine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit wichtiger.
Ergänzende Privatvorsorge – die clevere Erweiterung der bAV
Aufbauend auf Ihrem bestehenden Gruppenvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Ihre Mitarbeitenden ihre Alters- und Einkommens-vorsorge mit der ergänzenden Privatvorsorge (EPV) erweitern. Ihre Mitarbeitenden schließen den Vertrag selbst ab und zahlen die Beiträge direkt an die Allianz. Die Einrichtung ist unkompliziert und schnell erledigt. Zudem können sie von attraktiven Konditionen und einem vereinfachten Aufnahmeverfahren profitieren.
Vier Lösungen für umfassende Absicherung
Im Rahmen der EPV stehen Ihren Mitarbeitenden vier passgenaue Vorsorgelösungen zur Verfügung:
- Ergänzung der gesetzlichen Rente durch eine zusätzliche private Rente mit Zulagen und Steuervorteilen: Zulagengeförderte Altersvorsorge (z. B. Allianz AltersvorsorgeDepot)
- Absicherung der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit: Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge
- Finanzielle Absicherung bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen: Allianz KörperSchutzPolice
- Flexible Vorsorge für den Pflegefall: Allianz PflegePolice Flexi
Kein Aufwand, spürbarer Mehrwert
Das Besondere an der EPV: Sie als Arbeitgeber stärken Ihre Arbeitgebermarke, ohne dass Ihnen Kosten oder Verwaltungsaufwand entstehen. So bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Zugang zu zusätzlicher Vorsorge und können zugleich Fachkräfte binden und Ihre Attraktivität im Wettbewerb um Talente erhöhen.
Lassen Sie uns gemeinsam starten
Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Allianz an. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie und Ihre Mitarbeitenden.
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Hinweis: Die ergänzende Privatvorsorge ist ein Angebot der Allianz Lebensversicherungs-AG. Die Verträge werden als Privatverträge der Mitarbeitenden abgeschlossen und unterliegen nicht den Regelungen der bAV.