Vermögensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Betriebliche Altersvorsorge

Seit mehr als 100 Jahren wird am 8. März weltweit auf Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit aufmerksam gemacht. Auch wenn sich viel verbessert hat:  Die aktuelle WTW-Studie “Global Gender Wealth Equity", die 2022 in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum für 39 Länder erstellt wurde, zeigt, dass die Vermögensunterschiede zwischen Frauen und Männern bis ins Rentenalter bestehen – auf allen Hierarchieebenen. Wie Sie mithilfe der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Ihren Mitarbeiterinnen zu einem angemessenen Finanzpolster für die Rentenzeit verhelfen und gleichzeitig im Rennen um Fachkräfte Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, lesen Sie hier.

Kleiner Unterschied - große Wirkung

Trotz ihrer Qualifikationen verdienen Frauen oft weniger als ihre männlichen Kollegen. Mit gravierenden Folgen für ihre Versorgung im Alter. Wenn Frauen in Rente gehen, besitzen sie nur 74 Prozent des von Männern angesparten Vermögens. Bei Führungskräften ist die Kluft zwischen beiden Geschlechtern sogar noch größer. So verfügen Frauen in leitenden Positionen zum Zeitpunkt ihres Renteneintritts über weniger als 62 Prozent des Vermögens im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, so das Ergebnis der Studie. 

Weniger Vermögen - weniger Rente

Warum ist das so? Frauen leisten immer noch einen unverhältnismäßig hohen Anteil an unbezahlter Betreuungsarbeit. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger in kleinen Unternehmen oder in Teilzeitjobs arbeiten und lange Zeit nicht von den Vorteilen der Betriebsrente profitieren konnten. Laut Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erwarben im Jahr 2019 in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten nur 29 Prozent von ihnen eine bAV-Anwartschaft. Ab 50 Beschäftigten lag der Anteil bei 48 Prozent, bei mehr als 1000 Beschäftigten um die 88 Prozent. Dementsprechend erhielten Frauen nur eine durchschnittliche Bruttobetriebsrente von 290 Euro, im Vergleich zu den Männern mit 660 Euro. 

Mit der bAV bei Mitarbeiterinnen punkten

Neben einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld und fairer Vergütung spielen Zusatzleistungen wie die bAV eine wichtige Rolle, um qualifizierte Beschäftigte zu finden und zu halten. So bietet sie die Möglichkeit, ein angemessenes Finanzpolster für den Ruhestand aufzubauen. Davon profitieren alle: weibliche Führungskräfte ebenso wie Geringverdienerinnen, Mitarbeiterinnen in großen Unternehmen, aber auch in kleinen und mittleren Betrieben. 

Was können Sie als Arbeitgeber aktiv tun?

Werben Sie für Ihre bAV und machen Sie Ihren Mitarbeiterinnen individuelle Angebote. So benötigen z. B. Minijobberinnen oder Teilzeitkräfte andere Vorsorgemodelle als weibliche Führungskräfte. Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen auch über mögliche wirtschaftliche Vorteile einer bAV gegenüber einer Gehaltserhöhung. Seit Jahresbeginn können Ihre Beschäftigten monatlich bis zu 292 Euro sozialabgabenfrei (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung) und sogar bis zu 584 Euro (8 Prozent der BBG) steuerfrei in eine bAV als Direktversicherung einzahlen. 

Wussten Sie schon: Mit dem Equal-Pension-Tool können Sie den Unterschied zwischen der Vorsorge von Frauen und Männern in Ihrer Belegschaft berechnen lassen. Sprechen Sie dazu gerne Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler an. Wie viele Männer und wie viele Frauen sorgen fürs Alter mit einer Betriebsrente vor? Wie hoch sind ihre Beiträge im Durchschnitt? Wenn Sie das wissen, planen Sie mit der Unterstützung Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler Maßnahmen, wie die Geschlechterunterschiede beim Sparen Schritt für Schritt ausgeglichen werden können. 

Ihre Beschäftigten können auch selbst aktiv werden: Mit dem FirmenOnline Arbeiternehmerportal können sie sich jederzeit digital über die für sie passenden bAV-Angebote in Ihrem Betrieb informieren. Und mithilfe des Betriebsrentenrechners und dem Rentenkompass lässt sich schnell und einfach ausrechnen, wie viel Rente später zur Verfügung steht. 

Haben Sie Fragen oder konkrete Wünsche zur bAV für Ihre Mitarbeiterinnen und zum Equal Pension Check? Ihre Vermittlerin bzw. Ihr Vermittler entwickelt mit Ihnen eine passende Lösung!