Die wichtigsten Fragen zur neuen bKV 

Für die Besten. Nur das Beste.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht Unternehmen, ihren Mitarbeitenden zusätzliche Gesundheitsleistungen zu bieten. Mit der neuen bKV "Für die Besten. Nur das Beste." wird dies noch einfacher. Dieser Artikel beleuchtet sowohl die zentralen Aspekte der neuen bKV als auch allgemeine Fragen, die Arbeitgeber berücksichtigen sollten, um das volle Potenzial einer bKV auszuschöpfen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für welche Unternehmen ist die neue bKV geeignet?

Bereits ab fünf Beschäftigten können Unternehmen die neue bKV abschließen. Sie ist sowohl für gesetzlich als auch privat krankenversicherte Mitarbeitende geeignet.  

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Die Budgettarife "MeineGesundheit" bieten flexible Budgetstufen zwischen 300 und 1500 Euro pro Jahr und Mitarbeitenden. Arbeitgeber können aus verschiedenen Absicherungsniveaus für Sehhilfen wählen und z. B. ein Extrabudget für Sehhilfen bereitstellen. Zahnleistungen werden entweder innerhalb des Budgets erstattet oder können alternativ über den wählbaren Baustein „RundumZahn“ in drei Varianten abgedeckt werden. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren und ambulante Behandlungen sind ebenfalls enthalten – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Darüber hinaus stehen weitere Bausteintarife zur Auswahl, die eine umfassende Absicherung von stationären Leistungen bis hin zu Schutz auf Reisen ermöglichen.  

Wie funktioniert die Budgetverdoppelung?

Ein besonderes Extra der neuen bKV ist die Budgetverdoppelung: Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistung in Anspruch genommen, verdoppelt sich das jährliche Budget im Folgejahr. Dies ermöglicht beispielsweise die Planung von kostenintensiveren Gesundheitsleistungen. 

Welchen Umfang haben Budgettarife bei unterjährigem Beginn?

Startet der Versicherungsschutz eines Budgettarifs z. B. erst am 1. August eines Jahres, steht den Mitarbeitenden trotzdem das volle jährliche Budget zur Verfügung.

Welche Gesundheitsservices stehen zur Verfügung und können Familienangehörige diese auch nutzen?

Die bKV bietet umfangreiche medizinische Assistance-Services, darunter eine Facharztvermittlung, eine medizinische Hotline und ärztliche Videosprechstunden. Neu dazugekommen ist u. a. ein telefonisches Coaching zur Unterstützung bei psychischen Belastungen. Alle diese Services stehen auch Familienangehörigen der versicherten Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung. 

Muss jeder Mitarbeitende die gleiche Absicherung erhalten?

Nein, Arbeitgeber haben die Flexibilität, selbst zu bestimmen, welche Mitarbeitenden welche Absicherungen erhalten und wann diese gewährt werden. Wichtig ist dabei, dass die Auswahl gemäß den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) objektiv und nachvollziehbar ist. Kriterien wie Firmenzugehörigkeit, Funktion im Unternehmen oder Auslandseinsatz können dabei eine Rolle spielen. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bKV hingegen bestimmen die angebotenen Tarife der Gruppenverträge die Vorgaben.

Gibt es ein Höchstaufnahmealter für die bKV?

Es gibt grundsätzlich kein Höchstalter für die Aufnahme in die bKV. Ausnahmen bestehen lediglich bei bestimmten Zusatzleistungen: Bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Unfällen und beim Krankenhaustagegeld liegt das Höchstalter bei 69 Jahren, beim Krankentagegeld bei 66 Jahren.

Sind Leistungen und Beiträge abhängig vom Alter?

Nein, die Leistungen und Beiträge der bKV sind unabhängig vom Alter der versicherten Mitarbeitenden.

Werden laufende und angeratene Behandlungen übernommen?

Ja, laufende und angeratene Behandlungen werden in fast allen Tarifen ab Versicherungsbeginn übernommen. Damit wird eine nahtlose Gesundheitsversorgung sichergestellt.

Gibt es steuerliche Vorteile oder Auswirkungen durch die bKV?

Für Arbeitnehmende sind die empfangenen Leistungen aus einer bKV stets steuerfrei. 

Die arbeitgeberfinanzierte bKV der Allianz wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Beschäftigten übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Beschäftigten und Monat zusammen mit der bKV weniger als 50 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird diese Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.  

Sprechen Sie deshalb mit Ihrer Verittlerin oder Ihrem Vermittler, der Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung stellen kann. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall über die Steuerberatung zu prüfen.