Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Senkung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022

Wie Sie sicher bereits erfahren haben, wird zum 1.1.2022 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) von 85.200 EUR jährlich (7.100 EUR monatlich) im Jahr 2021 auf 84.600 EUR jährlich (7.050 EUR monatlich) im Jahr 2022 sinken

Diese Absenkung hat unter Umständen Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter, da Höchstgrenzen der Förderung an die BBG West gekoppelt sind. Konkret würden bei Überschreiten der Höchstgrenzen kleine Beitragsteile nicht mehr gefördert werden. 

Ausführliche Informationen, Handlungsempfehlungen, Musterunterlagen und einer Meldeliste zur Beitragsherabsetzung erhalten Sie hier.