Betriebliche Altersvorsorge statt vermögenswirksame Leistungen

Für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) an, um sie bei der privaten Vorsorge zu unterstützen. Der Höchstanteil des Arbeitgebers beträgt hierbei maximal 40 Euro. Die VL sind als Entgeltbestandteil grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das wirkt sich in der Regel negativ auf das Nettogehalt der Mitarbeiter aus.  

Bei der Allianz kann die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Direktversicherung erfolgen. Dabei kann der Beitrag entweder arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert als Entgeltumwandlung in eine bAV eingebracht werden. Die genannten Möglichkeiten gelten sowohl für Neuzusagen als auch für bestehende Versorgungen.  

Welche Vorteile ergeben sich durch die Umwandlung von VL in eine bAV?

Vorteile für den Arbeitnehmer:

Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante wird die vormalige VL-Zahlung als arbeitgeberfinanzierter Beitrag in die bAV eingebracht. Vorher muss der Arbeitnehmer gegenüber Ihnen als Arbeitgeber jedoch unwiderruflich den Verzicht auf die Zahlung der VL erklärt haben. Durch Einsparung von Steuern und Sozialabgaben haben Arbeitnehmer langfristig in der Regel ein höheres Nettoeinkommen als bei Auszahlung der VL. Die von Ihnen als Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge können als erhöhter arbeitgeberfinanzierter Beitrag in die bAV einfließen.

Bei der Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer aufgrund der Einsparung von Steuern und Sozialabgaben bei gleichem Anlagebetrag ein höheres Nettoeinkommen. Wenn diese als erhöhter Beitrag in die bAV einfließen, können Arbeitnehmer bei gleichem Nettogehalt einen deutlich höheren Anlagebetrag erzielen. Mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts wird die Umwandlung von VL in eine bAV noch attraktiver.   

Steuern und in der Regel auch Sozialabgaben werden erst im Rentenalter fällig.

Vorteile für den Arbeitgeber:

Auch für Sie als Arbeitgeber kann die Umwandlung von VL in eine bAV viele Vorteile mit sich bringen. 

Sofern die VL arbeitnehmerfinanziert in die bAV eingezahlt werden, können Sie damit zum Beispiel den Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung erfüllen. Außerdem haben Sie bei einer bAV-Zusage einen geringen Verwaltungsaufwand.

Wenn Sie Ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als erhöhten Beitrag in die bAV Ihrer Arbeitnehmer einzahlen, unterstützen Sie Ihre Arbeitnehmer zusätzlich ohne eigenen Aufwand und zeigen sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber. So können Sie Ihre Mitarbeiter effektiv motivieren. 


Ihr Vermittler informiert Sie gerne über die für Ihr Unternehmen geeigneten Lösungen. 

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