Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung (bAKS) der Allianz

Das Angebot einer betrieblichen Arbeitskraftsicherung ist eine Investition in die Attraktivität Ihres Unternehmens – und ein wirkungsvoller Baustein moderner Arbeitgeberbenefits.

Arbeitskräftemangel und hohe Wechselbereitschaft erfordern es, sich als attraktiver Arbeitgeber am Markt zu positionieren beispielsweise mit einer modernen betrieblichen Vorsorge. Diese bietet heute nicht nur eine Altersrente, sondern auch die Absicherung der Arbeitskraft Ihrer Mitarbeitenden über die Allianz als zusätzliche Leistung im Vergütungssystem.

Mit einer bedarfsgerechten bAKS können existenzielle Risiken Ihrer Mitarbeiter zuverlässig abgesichert werden. Dies ist zentral für Sie als Arbeitgeber: Finanzieller Stress der Mitarbeiter – etwa durch eine mangelnde Risikoabsicherung – hat nachweislich Einfluss auf Produktivität, Unternehmensklima und Kosten.

Ab 10 versicherten Personen bieten wir Ihnen:

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Arbeitgeberfinanziert Arbeitnehmerfinanziert  
  • Hohe garantierte Renten ohne Gesundheitsfragen möglich

  • Noch höhere Absicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers) erreichbar

  • Altersversorgung mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung möglich

  • Attraktive, hohe garantierte Renten möglich – mit nur wenigen Gesundheitsfragen statt einer umfangreichen Prüfung

 

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Moderne bAV, die mehr bietet als nur Altersvorsorge
  • Wertvolles personalpolitisches Instrument zur Arbeitnehmerfindung und -bindung
  • Gezielte Stärkung Ihrer Arbeitnehmerbenefits 
  • Alleinstellungsmerkmal für die Risikovorsorge Ihrer Arbeitnehmer
  • Attraktive Gesamtversorgung für die finanzielle Sicherheit Ihrer Belegschaft: hohe garantierte monatliche Rente zuzüglich Überschussbeteiligung¹

¹ Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.

Zum 22.06.2026 wurden die Formulierungen in unserem vereinfachten Aufnahmeverfahren (Dienstobliegenheitserklärung) angepasst. Seit diesem Stichtag sind ausschließlich die neu formulierten Dienstobliegenheitserklärungen zu verwenden.

Die bisherigen Fassungen verlieren ihre Gültigkeit. 

Was ändert sich konkret?

  • Die Abfrage der Arbeitsunfähigkeitszeiträume ändert sich und es wird für bestimmte Rentenhöhen eine sogenannte Angemessenheitsprüfung eingeführt.
  • Erhöhung der versicherbaren bAKS-Renten – Ihr Angebot wird noch attraktiver
  • Für alle Kunden gelten diese Anpassungen bei neuen Anmeldungen automatisch – kein zusätzlicher Aufwand für Sie

Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder möchten Sie eine bAKS für Ihr Unternehmen einrichten? Ihr Allianz-Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.