Altersversorgung trotz Insolvenz

Was passiert mit der Betriebsrente meiner Mitarbeiter ?

Auswirkungen einer Insolvenz auf die betriebliche Altersversorgung

Wenn einem Unternehmen die Existenzgefährdung droht, stellt sich der Arbeitgeber unter anderem die Frage, was mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) seiner Mitarbeiter geschieht. Doch kein Grund zur Sorge – dies bedeutet nicht gleichzeitig das Aus für die bAV. 

Im Grundsatz gilt:

Wenn die bAV über eine Direktversicherung oder Pensionskasse abgewickelt wird, hat der Arbeitnehmer bzw. der Betriebsrentner bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers kann er dadurch unmittelbar von diesem Versorgungsträger seine Leistungen einfordern.

Sofern die bAV über eine Pensionszusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds umgesetzt wird, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im gesetzlichen Umfang den Rentenzahlungsanspruch.

Bei insolvenzgeschützten Versorgungszusagen, die auf eine Rückdeckungsversicherung verweisen, können die Versorgungsberechtigten mittlerweile aufgrund der Regelung im Betriebsrentengesetz bei Insolvenz des Arbeitgebers zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Entweder sie beziehen die insolvenzgeschützten Leistungen wie bisher über den PSVaG. Oder sie schließen für sich selber als Versicherungsnehmer eine Rückdeckungsversicherung ab, um diese privat fortzuführen.

In vielen Fällen hat eine Insolvenz also keine Auswirkungen auf die Ansprüche der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und Betriebsrentner.