Neuerungen in der bAV-Beratung

Für Vermittler

Im Rahmen der Vorbereitung einer bAV-Beratung hatten Sie bisher die Möglichkeit, die jeweiligen Arbeitnehmer einzeln anzulegen oder über eine Liste hochzuladen. Damit war jedoch nicht auf einen Blick erkennbar, zu welcher Firma der jeweilige Arbeitnehmer gehört. Um Sie hier besser zu unterstützen, haben wir eine Neuerung in der bAV-Beratung eingeführt. 

Ab sofort können Sie individuell für jede Firma eine oder mehrere Beratungen einrichten. Die zugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Sie direkt zusammen mit der Beratung oder auch nachträglich zuordnen. Dadurch sind die Beratungen strukturierter abgelegt, Sie können sie schneller und einfacher bearbeiten und haben einen besseren Überblick.

Wie können Sie eine Beratung einrichten?

Rufen Sie dazu ganz einfach entweder über die Startseite den Reiter „Beratungen“ auf oder klicken auf „Meine Beratungen“ in der Seitennavigation. Über den Button „neue Beratungen anlegen“ gelangen Sie auf die Folgeschablone.

 

Dort können Sie Ihrer Beratung eine Bezeichnung geben, den Firmennamen eingeben und den Beratungsablauf wählen. Gleichzeitig können Sie in diesem Schritt auch schon den Gruppenvertrag auswählen und wenn bereits bekannt, auch den Tag der Beratung und den Ort vorgeben.

Wie können Sie die Beratung bearbeiten?

Durch Klick auf die jeweilige Beratung auf der Startseite können Sie die gewünschte Beratung aufrufen und wie folgt bearbeiten: 

Über die Ihnen bereits bekannten Funktionen „Arbeitnehmer hinzufügen“ oder „Arbeitnehmerliste importieren“ können Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzufügen, die dann direkt bei dieser Beratung hinterlegt werden.

Über „Arbeitnehmer zuordnen“ können Sie Arbeitnehmer aus der Gesamtliste der Arbeitnehmer auswählen und dieser Beratung zuordnen.

Durch Aufruf des Aktionsmenüs beim jeweiligen Arbeitnehmer (über die drei Punkte), können Sie entweder die Zuordnung wieder entfernen. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer in der Gesamtliste noch enthalten. Oder ganz löschen, dann wird der Arbeitnehmer auch aus der Gesamtliste entfernt.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit der bAV-Beratung!

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Verfügung.