Allianz Arena

Neue Eingabeoberfläche

Neuerung im Arbeitgeber-Portal

In unserem heutigen Artikel möchten wir Ihnen die neue Eingabeoberfläche für den Bestandsservice „Beitrag ändern“ für Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorstellen. Diese löst die Ihnen bekannten bisherigen Services „Beitrag ändern“ und „beitragsfrei stellen“ ab. Die Umgestaltung des Bestandsservices erfolgte, um Ihnen eine anwenderfreundlichere und zielgerichtete Benutzeroberfläche zu bieten. Über die Funktion „Beitrag ändern“ können Sie künftig ganz einfach Beitragserhöhungen, Beitragsherabsetzungen, Beitragsfreistellungen sowie die Stornierung einer jährlichen Dynamik für bAV-Verträge vornehmen.   

Hinweis: Die Transaktion „beitragsfrei stellen“ ist künftig in der Auswahl „Beitrag ändern“ integriert und nicht mehr direkt als eigenständiger Auswahlpunkt über das Aktionsmenü aufrufbar (siehe Grafik). 

Sobald Sie in die Eingabemaske für den Bestandsservice „Beitrag ändern“ einsteigen, können Sie die gewünschte Änderungsart „Beitrag ändern“ oder „Vertrag beitragsfrei stellen“ mithilfe des Dropdown-Menüs auswählen. 

Bei Auswahl der Änderungsart „Beitrag ändern“ haben Sie die Möglichkeit, den laufenden Beitrag des Vertrags zu erhöhen oder herabzusetzen. 

Sie können in der Eingabemaske dann zunächst den Änderungstermin und den neuen Beitrag vorgeben. Handelt es sich bei dem neuen Beitrag um eine Herabsetzung des aktuellen Beitrags, so können Sie die Reduzierung auch von Anfang an zeitlich befristet melden. 

Sofern in dem jeweiligen bAV-Vertrag eine dynamische Anpassung eingeschlossen ist, steht Ihnen hier zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, den Beitrag auf die Höhe vor der letzten erfolgten dynamischen Erhöhung zurückzusetzen und die Dynamik einmalig oder dauerhaft auszusetzen. Wählen Sie hierfür einfach die dafür vorgesehenen Checkboxen aus.

Wenn Sie eine Beitragsfreistellung des Vertrags durchführen wollen, wählen Sie im Dropdown-Menü die Änderungsart „Vertrag beitragsfrei stellen“ aus. Neben der Eingabe des Änderungstermins ist die Angabe des Beitragsfreistellungsgrundes notwendig.  

Auswählbar sind die Gründe „Elternzeit“, „Krankheit“ und „Sonstiges“. Sofern Sie den Vertrag aufgrund einer Elternzeit beitragsfrei stellen, können Sie uns direkt das Ende der Elternzeit mitteilen. 

Sofern Ihnen bekannt ist, wann die Beitragszahlung wiederaufgenommen werden soll, kann die Beitragsfreistellung von Beginn an zeitlich befristet werden. Zum vorgegebenen Wiederinkraftsetzungstermin wird der Vertrag dann mit dem vorherigen Beitrag wieder aktiviert. 

Tipp: Sofern Sie einen Vertrag beitragsfrei stellen wollen, weil die versicherte Person aus Ihrem Unternehmen ausgeschieden ist/ zukünftig ausscheiden wird, dann nutzen Sie hierfür bitte die Transaktion „Mitarbeiter abmelden“.   

Wir hoffen, Ihnen mit der neuen Eingabemaske für die Beitragsänderung ein noch besseres und einfacheres Nutzererlebnis bieten zu können und wünschen Ihnen weiterhin gutes Arbeiten mit FirmenOnline.  

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Verfügung.