Arbeitskraftsicherung – Geht das auch betrieblich?

Viele Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Absicherung des Einkommens bei Berufsunfähigkeit gilt heute als eine der wichtigsten Vorsorgebereiche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele beschäftigen sich mit der Frage, wie es in diesem Fall finanziell für sie weitergeht. Bekanntermaßen ist die staatliche Absicherung bei weitem nicht ausreichend.

Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Belegschaft dabei unterstützen können und warum das für alle Beteiligten Vorteile mit sich bringt. 

Was können Sie tun und welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber?

Zu den gleichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung können Sie auch eine sogenannte betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) anbieten - also eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder alternativ einer Absicherung von Grundfähigkeiten. Damit können die Fälle, in denen der Beruf oder bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, abgesichert werden.

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber positionieren und zeigen, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist.  

Welche Vorteile gibt es für Ihre Mitarbeiter?

Günstigere Absicherung

  • Bei einer bAKS im Rahmen einer Entgeltumwandlung profitieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon, dass die Beiträge in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. 
  • Bei einer Berufsunfähigkeitsvorsorge - zum Beispiel als Direktversicherung - sind die monatlichen Beiträge im Jahr 2022 bis 564 EUR steuerfrei (das entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der deutschen Rentenversicherung West) und bis 282 EUR sozialversicherungsfrei (4 Prozent der BBG DRV West). Hinzu kommt noch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, der ebenfalls in die Vorsorge der Mitarbeiter fließt. Natürlich können Sie als Arbeitgeber freiwillig auch noch weitere Zuschüsse zahlen. Das bedeutet, dass der Gesamtbeitrag, der in die Berufsunfähigkeitsvorsorge fließt, deutlich höher ist als der Nettoaufwand, den Ihre Mitarbeiter selbst tragen.
  • Steuern und Sozialabgaben fallen bei den Mitarbeitern erst im Leistungsfall an, also, wenn z. B. eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
  • Außerdem gelten in Gruppenverträgen oftmals vergünstigte Konditionen

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

  • Ein weiterer großer Vorteil der bAKS ist, dass bei Anmeldung in einem Gruppenvertrag unter bestimmten Voraussetzungen deutlich weniger Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen als bei einer rein privaten Beantragung einer Berufsunfähigkeitsvorsorge. 

Neu seit Juli 2022: Noch mehr Vorteile mit der Allianz

Seit Juli 2022 profitieren Sie mit einer betrieblichen Arbeitskraftsicherung der Allianz von noch mehr Vorteilen: 

  • Der Einschluss des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kann bei Neuanmeldungen zur Altersvorsorge komplett ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.
  • Die Absicherungshöhe bei den garantierten AKS-Renten wurde deutlich gesteigert.
  • Regelungen für ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren gelten von nun an unbefristet.
  • Und bei einer Finanzierung von AKS-Renten durch Sie als Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen sogar ganz auf eine Gesundheitsprüfung bei der Anmeldung verzichtet werden.

Es gibt also viele gute Gründe, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch die Absicherung der Arbeitskraft zu ermöglichen. Ihre Belegschaft wird Ihnen dankbar sein.

Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich gerne von Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler zu diesem Thema näher beraten.